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Meeting
FAQs

Alles, was Sie wissen müssen

Anfahrt / Weg

Ihre Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie ganz bequem mit dem Fahrtenplaner des MDV  vorbereiten.

Die nächstgelegenen Haltestellen sind:

  • Haltestelle Johannisplatz: Straßenbahnlinien 4, 7, 12 und 15
  • Haltestelle Augustusplatz (ca. 150 m entfernt): Straßenbahnlinien 4, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 15 und 16

Vom Hauptbahnhof Leipzig, der ca. 600 m vom ZRN entfernt ist, erreichen Sie uns zu Fuß oder mit den Straßenbahnlinien 4, 7, 12 oder 15.

Wenn Sie mit dem PKW anreisen, parken Sie am komfortabelsten in der Tiefgarage der Praxisklinik am Johannisplatz (Einfahrt von der Querstraße).

  • Für alle Patienten/Besucher der Praxisklinik am Johannisplatz gilt ein Haustarif (1 EUR/Stunde für die 1. Stunde bzw. 0,50 EUR/Stunde für jede weitere angefangene Stunde).
  • Bitte scannen Sie Ihr Parkticket vor Verlassen unserer Praxis an der Anmeldung. Die Parkgebühr bezahlen Sie an einem der Kassenautomaten im Erdgeschoss (neben den beiden Briefkastenanlagen).

Zur zentralen Anmeldung des ZRN Leipzig im 1. Obergeschoss gelangen Sie über den Treppenaufgang A (rote Beschilderung).

Die Anmeldung für Privatpatienten befindet sich ebenfalls im 1. Obergeschoss, erreichbar ist sie über den Treppenaufgang C (blaue Beschilderung).

Termin

Für ausgewählte Untersuchungen bieten wir die Direktbuchung von Terminen online über unseren Partner Doctolib.

Sie können auch über das Feld "Termin vereinbaren" einen Termin anfragen. Wir rufen Sie für eine Terminvereinbarung zurück.

Alternativ können Sie persönlich in unserer Praxis einen Termin vereinbaren. Weiterhin bearbeiten wir Ihre Anfrage telefonisch oder per Faxanfrage (bitte vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben).

Abhängig von der medizinischen Dringlichkeit Ihrer Untersuchung und den bereits bestehenden Anfragen bemühen wir uns um den schnellstmöglichen Termin für Sie.

Für die Terminvereinbarung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Telefonnummer (mit bester Erreichbarkeit)
  • Krankenversicherung
  • Untersuchungsmethode (z.B. MRT, CT,...) und möglichst genauer Auftrag lt. Überweisungsschein
  • Besonderheiten wie Platzangst oder metallische Implantate

Wir bemühen uns, Ihre Untersuchung zum vereinbarten Termin durchzuführen.

Leider können wir die vereinbarten Terminzeiten trotz intensiver Bemühungen nicht immer einhalten. Gründe hierfür können akute Notfälle sein, oder eine verlängerte Untersuchungsdauer durch unvorhersehbare Umstände (Platzangst, Ergänzung des Untersuchungsprotokolls, etc.). Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir uns für jede Untersuchung so viel Zeit nehmen, wie es erforderlich ist, um die Fragestellung präzise beantworten zu können.

Jedes unserer 3 MRT-Geräte ist für spezielle Untersuchungen/Fragestellungen optimiert. Daher sind die Patienten in den jeweiligen Wartelisten nicht einfach austauschbar, und es kann zu unterschiedlichen Wartezeiten an den einzelnen MRT-Geräten kommen.

Untersuchung

Bitte bringen Sie zu jeder Untersuchung Ihre Überweisung und die Chipkarte mit. Die unterschiedlichen Untersuchungsmodalitäten erfordern z.T. unterschiedliche Vorbereitungen. Die Details hierzu erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.

Allgemein gilt Folgendes:
Bereits vorhandene auswärtige Befunde (Krankenhaus- oder OP-Berichte), Röntgenbilder oder Bild-CDs von CT- und/oder MRT-Untersuchungen bringen Sie bitte zum Untersuchungstag mit.

MRT: 

  • Patienten mit Herzschrittmacher/Defibrillator, magnetisch haftenden Zahnimplantaten, Biostimulatoren, implantierten Blutzucker-Mess-Sensoren oder Cochlea-Implantaten können in unseren MRT-Geräten nicht untersucht werden. 
  • Für ein MRT des Abdomens/Beckens ist die Gabe eines Medikaments (Buscopan®) zur Verminderung von Darmbewegungen erforderlich. Ihre Fahrtauglichkeit ist danach für den Rest des Tages beeinträchtigt.
  • Bei ausgeprägter Klaustrophobie (umgangssprachlich: Platzangst) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Beruhigungsmittel verabreicht werden. Bitte weisen Sie uns bereits bei der Terminvergabe darauf hin.
  • Eine MRT-Untersuchung kann frühestens 6 Wochen nach einer frischen Tätowierung bzw. Permanent Make-up erfolgen.
  • Patientinnen dürfen während der Schwangerschaft nur unter strenger Indikationsstellung, d.h. bei unbedingter Notwendigkeit eines MRT, untersucht werden.

CT:

  • Vor einer CT-Untersuchung des Thorax und/oder Abdomens sollten Sie wegen einer evtl. Kontrastmittelgabe zwei Stunden vor der Untersuchung nichts essen.
  • Bitte trinken Sie vor der Untersuchung mindestens 1 Liter Flüssigkeit ohne Kohlensäure.
  • Nehmen Sie metforminhaltige Antidiabetika (z.B. Diabesin®, Glucophage®, Metformin®, Siofor®) ein, müssen Sie die Einnahme 48 Stunden vor und nach der CT-Untersuchung unterbrechen.
     

Die Dauer einer Untersuchung ist vom jeweiligen Verfahren und der untersuchten Körperregion abhängig.  Eine MRT-Untersuchung dauert je nach Umfang der Untersuchung ca. 10-30 Minuten. Eine CT-Untersuchung dauert ca. 5-10 Minuten.

Die Gabe von Kontrastmittel ist vom Untersuchungsverfahren, der untersuchten Körperregion sowie der medizinischen Fragestellung abhängig. Die Indikation wird im Arztgespräch von Ihrem zuständigen Radiologen/Nuklearmediziner gestellt. Falls eine bekannte Allergie gegen bestimmte Kontrastmittel oder eine höhergradig eingeschränkte Nierenfunktion vorliegt, erfolgt keine Kontrastmittelgabe. 

Nach den meisten Untersuchungen können Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen. Bei einigen MRT-Untersuchungen des Abdomens/Beckens ist jedoch die Gabe eines Medikaments (Buscopan®) erforderlich, welches Ihre Fahrtüchtigkeit für den Rest des Tages einschränkt. Dies gilt auch für MRT-Untersuchungen, die unter Sedierung durchgeführt wurden und für die Sie eine Begleitperson benötigen.

Risiken / Ängste / Nebenwirkungen

Nicht alle radiologischen Verfahren gehen mit einer Strahlenexposition einher. Bei den Methoden mit Strahlenexposition liegt diese in unserer Praxis dank modernster Geräte und Verfahren noch unterhalb der gesetzlichen Referenzwerte des in Deutschland besonders streng geregelten Strahlenschutzes.

Häufig leiden Patienten nicht unter einer Angst in engen Räumen, vielmehr haben Sie Angst vor der Untersuchung und der ungewohnten Umgebung. Verstärkt wird dieses Gefühl durch negative Erfahrungen und Erzählungen aus dem Bekannten- und Familienkreis.

Meist ist das Empfinden von Angst in enger Umgebung vom Verfahren und der untersuchten Körperregion abhängig. Wir beobachten dies vermehrt bei der Magnetresonanztomographie.

Auf die Gabe von Medikamenten zur Sedierung kann dennoch häufig verzichtet werden. Bitte teilen Sie uns bereits bei der Terminvergabe mit, ob eine Medikamentengabe zur Beruhigung notwendig sein wird, damit dies bei der Untersuchungsplanung berücksichtigt werden kann. In diesem Fall benötigen Sie zu Ihrer Sicherheit eine Begleitperson, da nach Beendigung der Untersuchung die Sedierung noch etwas nachwirken kann.
 

Bei frisch gestochenen Tattoos oder Permanent-Make-up gilt besondere Vorsicht bei einer geplanten MRT-Untersuchung. Es kann zu Hautschädigungen kommen, weil der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. In Abhängigkeit von den verwendeten Farben kann es zu Hautschwellungen oder -verbrennungen kommen. Daher kann eine MRT-Untersuchung frühestens 6 Wochen nach einer frischen Tätowierung bzw. Permanent-Make-up erfolgen.

Moderne Gelenkersatzimplantate sind in der Regel problemlos im MRT untersuchbar.  Schrauben und/oder Platten bei der Frakturbehandlung können im unmittelbar angrenzenden Gewebe Signalstörungen mit eingeschränkter Beurteilbarkeit verursachen, eine Kontraindikation gegen eine MRT-Untersuchung besteht nicht. Bringen Sie bitte zur MRT-Untersuchung einen ggf. vorliegenden Implantatpass mit, damit wir die MRT-Tauglichkeit im Zweifelsfall überprüfen können.

Elektronische Geräte können unter Umständen durch das hohe Magnetfeld des MRT beschädigt werden, oder es kann zur Erwärmung eingebrachter Sonden kommen. Diese Geräte sind meist nicht oder nur unter speziellen Bedingungen für eine MRT-Untersuchung geeignet.

Die von manchen Herstellern beworbene MRT-Kompatibilität von verschiedenen elektronischen Implantaten (z.B. Herzschrittmacher, Neurostimulatoren, Cochlea-Implantate o.ä.) ist mit dem Zusatz „bedingt“ verbunden und an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. Diese werden von den Herstellern im "Kleingedruckten" kommuniziert. Da die geforderten Bedingungen sehr komplex und zahlreich sind, können wir deren Einhaltung nicht garantieren. Darüber hinaus besteht unserer Ansicht nach ein weiteres, unvorhersehbares Risiko für die Patienten, weil die anatomische Lage von Elektroden im Körper patientenindividuell sehr unterschiedlich sein kann, und somit eine eventuelle Gefahr einer Gewebeschädigung durch einen antennen-ähnlichen Effekt nicht auszuschließen ist.

Wegen der genannten Gründe führen wir in unserer Einrichtung keine MRT-Untersuchungen bei Patienten mit derartigen Geräte-Implantaten durch.
Eine MRT-Untersuchung sollte in solchen Fällen nur bei strengster Indikationsstellung in der Institution erfolgen, in der die Implantation erfolgt ist.

Bei vorliegendem Implantatpass können wir die MRT-Tauglichkeit überprüfen.

Befundung

Ein detaillierter Bericht mit den Untersuchungsergebnissen wird Ihrem überweisenden Arzt zugestellt. Dieser erreicht Ihren Arzt meist innerhalb weniger Tage, bei medizinischer Notwendigkeit auch kurzfristig am selben oder darauf folgenden Tag. Viele Überweiser nutzen bereits unser Portal4Med, über welches der Befund direkt nach dessen Freigabe eingesehen werden kann.

Bei medizinischer Notwendigkeit überlassen wir Ihnen bzw. Ihrem behandelnden Arzt die Untersuchungsbilder. Wir haben die Möglichkeit, Bilder direkt an verschiedene Kliniken zu versenden.
Viele Überweiser nutzen bereits unser Portal4Med, über welches sie die Untersuchungsbilder direkt nach der Durchführung ansehen können.

Alternativ kann ein individueller Zugangscode erstellt werden. Hiermit haben Sie über das Internet Zugang zu Ihren Bildern, zusätzlich kann der Befundbericht nach ärztlicher Freigabe angesehen und/oder gespeichert werden.

Vorsorgeuntersuchung

Das ZRN bietet auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Dazu beraten wir sie gern. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.

Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten der PET/CT üblicherweise in voller Höhe.

Die Kosten für eine PET/CT-Untersuchung werden aktuell von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei folgenden Indikationen übernommen:

  • Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
  • Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.
  • Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
  • Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
  • Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.
  • Staging-Untersuchungen bei Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms.
  • Entscheidung über eine Neck Dissection bei Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren oder mit unbekannten Primärtumorsyndromen (sog. CUP-Syndrom) des Kopf-Hals-Bereichs.
  • Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.
  • Maligne Lymphome bei Kindern und Jugendlichen.
  • Initiales Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen.

Für alle anderen Indikationen kann eine Kostenerstattung per Einzelfallentscheidung bei der Krankenkasse beantragt werden. Wenn Sie Fragen zu dieser Untersuchung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf (Tel. 0341-9199 8167). 

Da unser Zentrum für die mp-MRT der Prostata zertifiziert wurde, übernimmt die AOK-PLUS für ihre Versicherten im Rahmen einer Sondervereinbarung unter folgenden Voraussetzungen die Kosten für die Untersuchung:

  • noch nicht vollendetes 75. Lebensjahr
  • Überweisung durch einen onkologisch tätigen Facharzt
  • PSA-Anstieg nach negativer Biopsie oder
  • Therapieentscheidung bei nachgewiesenem Prostata-Karzinom

Die übrigen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Untersuchung nur im Einzelfall, hierfür ist im Vorfeld eine Kostenübernahme zu beantragen. Gerne übergeben wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für eine multiparametrische 3-Tesla-MRT der Prostata mit intravenöser Kontrastmittelgabe zu Ihrer Information und den Antrag auf Kostenerstattung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Diese Formulare können Sie auch hier als PDF herunterladen (Patienteninformation, Kostenvoranschlag und Antrag auf Kostenerstattung mp-MRT der Prostata).